Abgrenzung zum Steuerbetrug

In der Alltagssprache werden die Bezeichnungen „Steuerhinterziehung“ und „Steuerbetrug“ oft sinnähnlich verwendet. Dabei gibt es eine Ungleichheit zwischen den beiden Begriffen, zumindest in der Schweiz. 

Während in der Schweiz der Steuerbetrug eine Steigerung der Steuerhinterziehung ist, ist diese Differenzierung in Deutschland nicht existierend. Jede Steuerhinterziehung ist ein Straftatbestand, unabhängig von dem Geldbetrag oder der Art der Steuerhinterziehung, also zum Beispiel die Mitteilung falscher Daten in der Steuererklärung oder das Auslassen von Informationen, die zur Bemessung der Steuer ausschlaggebend sind. 

Wenn man in der Schweiz bei der Angabe von Einkommen oder Vermögen vergisst, Werte zu dokumentieren oder man unrichtige Werte übermittelt, verwirklicht man eine Steuerhinterziehung. 

Dieses Fehlverhalten hat keine strafrechtlichen Konsequenzen wie in Deutschland, sondern wird lediglich mit einem Bußgeld sanktioniert beziehungsweise müssen die Betroffenen Straf- und Nachsteuern entrichten. Die Steuerhinterziehung in der Schweiz ist demnach mit einem Verkehrsfehlverhalten in Deutschland zu vergleichen z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung.

Es gibt aber auch in Deutschland die Situation, dass ein Steuerfehlverhalten nur als Ordnungswidrigkeit behandelt wird, nämlich bei der sogenannten leichtfertigen Steuerverkürzung. Sie ist dann gegeben, wenn bei der Mitteilung in der Steuererklärung grobe Fahrlässigkeit statt Absicht ersichtlich ist. Ob dieser Tatbestand vorliegt, wird aber im Einzelfall geregelt. Bei der leichtfertigen Steuerverkürzung müssen Betroffene nur ein Bußgeld entrichten und bekommen keinen Vermerk in das Bundeszentralregister.

Unter Steuerbetrug versteht man in der Schweiz Tätigkeiten, bei denen jemand gefälschte Urkunden bei der Steuererklärung überreicht wie zum Beispiel gefälschte Geschäftsbücher oder Lohnnachweise. Dieses Steuerfehlverhalten wird strafrechtlich ermittelt und sanktioniert.

Dass in der Schweiz zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug differenziert wird, ist für die ausländischen Steuerzahler nützlich, die Geld in der Schweiz anlegen. Denn hier gilt die Leitlinie der doppelten Strafbarkeit, nach dem die Schweiz nur Pflichtverletzungen nachgeht beziehungsweise Amtshilfe leistet, die in der Schweiz selbst strafbar sind.